Heinrich Blana und Martin Post

Arten- und Biotopschutz in Deutschland

Einleitung

 

Natürliche und naturnahe Landschaften sind durch eine landschaftstypische Vielfalt von Pflanzen-, Tier- und Pilzarten und deren ökologische Einbindung in komplexe Netzwerke von vielfältigen gegenseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten charakterisiert. Durch unterschiedliche traditionelle und neu entstandenen Nutzungsansprüche des Menschen an die Landschaft wie zunehmender, massiver Flächenverbrauch für diverse Neubautätigkeiten, eine Verinselung naturnaher Biotope sowie eine Intensivierung der Flächennutzungen zur Ertragssteigerung sind weiterhin vielfach Landschaftsbereiche mit hoher Artenvielfalt bedroht. 

Zum Schutz, Erhalt und zur Entwicklung einer Biodiversität ist es entscheidend, dass der Arten- und Biotopschutz im politischen Abwägungsprozess unterschiedlicher Nutzungsansprüche eine starke allgemeinverbindliche und nachvollziehbare Basis durch vorhandene Untersuchungsergebnisse und gültige Rechtsvorschriften einbringen kann, um Erfolg gegenüber Eingriffsinteressen in die Landschaft zu haben.

Das Bundesnaturschutzgesetz

Weitere Hinweise auf gesetzliche Vorschrift der Europäischen Union, der Bundesrepublick Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen für den Biotop- und Artenschutz sind unter dem folgenden Link zusammengestellt:

Weitere Vorschriften zum Biotop- und Artenschutz

Eine  praktisches Beispiel für erfolgreichen Biotop- und Artenschutz sind die Untersuchungsergebnisse und Schutzmaßnahmen zum Lebensraum und Lebensweise des Mittelspechts, die unter dem folgenden Link abzurufen sind:

Beispiel Schutzmaßnahmen für den Mittelspecht

Die benutzte Fachliteratur und die Bildquellen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:

Literatur Biotop- und Artenschutz

 

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