Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Um die hohe Anzahl der getöteten Amphibien während der Laichwanderung zu vermeiden, wurden mit den Schülerinnen und Schülern folgende theoretisch möglichen Schutzmaßnahmen diskutiert und auf ihre Durchführbarkeit und ihre Nachhaltigkeit hin bewertet:

Temporärer Schutzzaun
Temporärer Schutzzaun entlang beider Seiten der Straße auf einer Länge von insgesamt 1000 Metern; tägliche Kontrolle des gesamten Zaunes vom 20. Februar bis zum 20. April und Herübertragen der gefangenen Amphibien über die Straße an ca. 50 Stellen.
Diese Maßnahme ist praktisch kaum, als Schulprojekt überhaupt nicht durchführbar.
Gründe:

  • an der südlichen Teilstrecke der Straße ist der Hang so steil und die Straße so eng, dass ein Schutzzaun kaum zu befestigen und ein Abgehen des Zaunes nicht möglich ist;
  • die Maßnahme wäre beim Bau mit hohen Material- und Personalkosten verbunden;
  • die notwendige tägliche Kontrolle der Gesamtstrecke am Vormittag würde mehrere Stunden in Anspruch nehmen und damit jede ehrenamtliche Mitarbeitergruppe überfordern;
  • die Kontrolle entlang der gesamten Straße ist wegen der geringen Breite sowie der Unübersichtlichkeit der Straße mit einem erheblichen Unfallrisiko verbunden und scheidet deshalb für eine Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler aus.

Permanenter Sperrzaun
Auch diese Möglichkeit ist praktisch nicht durchführbar.
Gründe:

  • Die z.T. steilen Böschungen unmittelbar an der Straße lassen einen Bau in weiten Bereichen nicht zu;
  • den Amphibien müssten außerhalb des Sperrzaunes umfangreiche Ersatzlaichgewässer angeboten werden, die z.Z. nicht vorhanden sind;
  • die Baukosten wären hoch.

Amphibientunnel
Die Maßnahme scheidet ebenfalls aus.
Gründe:

  • Aufgrund der besonderen Topografie des Geländes wären entsprechende Baumaßnahmen wenigstens im südlichen Abschnitt der Straße nicht möglich;
  • auf der Gesamtstrecke wäre der Bau von ca. 10 Tunnels mit anschließendem Wanderleitsystem notwendig. Damit würde diese Maßnahme enorme Baukosten verschlingen.

Temporäre Sperrung der Straße
Temporäre Sperrung der Straße in den Abend- und Nachtstunden in der Hauptwanderzeit der Amphibien vom 20. Februar bis zum 20. April (bei langem Winter ab 1. März).
Diese Maßnahme ist mit relativ wenig Bau- und Personalaufwand durchführbar:

  • Es müsste an der Kehre zum Waldfriedhof sowie am Rodelhaus je eine Schranke installiert werden ;
  • die Schranken müssten jeweils abends um 19.00 Uhr (nach der Zeitumstellung um 20.00 Uhr) geschlossen und morgens um 6.00 Uhr geöffnet werden;
  • von der Sperrung wäre nur der abendliche und nächtliche Durchgangsverkehr im Umfang von 10% des täglichen Gesamtverkehrsaufkommens betroffen.

Vollständige Sperrung der Straße
Eine vollständige Sperrung der Straße wäre zwar wünschenswert, aus verkehrspolitischen Gründen aber nicht durchsetzbar.

Auf der Basis der Untersuchungsdaten und einer Abwägung der Umsetzbarkeit der verschiedenen Schutzmaßnahmen wurde über den Schulleiter folgender Antrag zum Amphibienschutz an die kommunalen politischen Entscheidungsgremien gestellt:

Die Schulgemeinde stellt an den Umweltausschuss der Stadt Arnsberg sowie an die Bezirksausschüsse Neheim und Hüsten folgenden Bürgerantrag:

"Unter Abwägung der Ansprüche von Amphibienschutz, Straßenbenutzbarkeit und Praktikabilität halten Schüler und Lehrer des Franz-Stock-Gymnasiums eine zweimonatige nächtliche Sperrung der Straße durch das Rumbecker Holz für die einzig praktikable und effektive Maßnahme für den Amphibienschutz. Von einer derartigen Sperrung wären über das ganze Jahr gesehen nur 1% der Verkehrsteilnehmer zu Zeiten betroffen, in denen Staus auf anderen Verbindungsstraßen zwischen Hüsten und Neheim nicht zu erwarten sind und damit die Nutzung einer Forststraße als „Schleichweg“ nicht notwendig erscheint. Dagegen ließen sich mit dieser Maßnahme 90% der ansonsten dem Verkehrstod ausgelieferten Tiere retten. Eine Zufahrt zum Waldfriedhof sowie zum Dorint-Hotel oder Rodelhaus wäre trotzdem möglich. Die Schulgemeinde bittet deshalb die zuständigen Verwaltungsstellen und politischen Gremien der Stadt, sich für eine temporäre Sperrung bereits in diesem Frühjahr zum Schutz der einheimischen Tierwelt und damit gegen ein weiteres Massentöten zu entscheiden".

Aus dem Bürgerantrag der Schulgemeinde wurde von der zuständigen Fachverwaltung eine Beschlussvorlage für die drei Ausschüsse formuliert. Anfang März 1999 stimmten diese der beantragten zeitweisen Sperrung aus Gründen des Amphibienschutzes zu, die daraufhin erfolgreich und sehr nachhaltig durchgeführt wurde: Die temporäre Sperrung erfolgt seitdem jedes Jahr im Frühling und ist als Amphibien-Schutzmaßnahme bei der Bevölkerung akzeptiert.

Junger Grasfrosch
Abbildung 14
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